Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:I. Kammer
Rechtsgebiet:Zivilprozessrecht
Entscheiddatum:19.04.1994
Fallnummer:OG 1994 24
LGVE:1994 I Nr. 24
Leitsatz:§ 348 ZPO. Ist streitig, ob ein Eingriff ins Grundeigentum als verbotene Eigenmacht oder als zulässiger Unterhalt einer Dienstbarkeitsvorrichtung zu qualifizieren ist, liegt kein klares Recht gemäss § 348 ZPO vor.

Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: