Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:Kriminal- und Anklagekommission
Rechtsgebiet:Strafprozessrecht
Entscheiddatum:23.08.1994
Fallnummer:OG 1994 66
LGVE:1994 I Nr. 66
Leitsatz:§ 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht.

Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: