Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:Kriminal- und Anklagekommission
Rechtsgebiet:Strafrecht
Entscheiddatum:28.10.1996
Fallnummer:OG 1996 49
LGVE:1996 I Nr. 49
Leitsatz:Art. 197 Ziff. 3 Abs. 2 StGB; §§ 114f. StPO. Gegenstände, die von Gesetzes wegen eingezogen werden müssen, sind von der Untersuchungsbehörde bei erster Gelegenheit zu beschlagnahmen.

Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: