Rechtsprechung Luzern


Instanz:Regierungsrat
Abteilung:-
Rechtsgebiet:Sozialhilfe
Entscheiddatum:22.09.1998
Fallnummer:RRE Nr. 1404
LGVE:1998 III Nr. 9
Leitsatz:Untergang des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe. § 28 Absatz 1 SHG. Der Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe ist an die Person der oder des Hilfebedürftigen gebunden. Er geht deshalb nicht auf die Erben über. Dasselbe gilt für das Recht, den Anspruch im Verwaltungsbeschwerdeverfahren geltend zu machen.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: