Rechtsprechung Luzern


Instanz:Regierungsrat
Abteilung:-
Rechtsgebiet:Personalrecht
Entscheiddatum:15.04.2003
Fallnummer:RRE Nr. Nr. 446
LGVE:2003 III Nr. 8
Leitsatz:Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen. Abfindung. §§ 20 und 25 Absatz 3d PG. § 25 Absatz 3d PG, wonach bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Altersgründen kein Anspruch auf Abfindung besteht, gilt gemäss dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: