Rechtsprechung Luzern


Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Abgaberechtliche Abteilung
Rechtsgebiet:Alters- und Hinterlassenenversicherung
Entscheiddatum:07.02.2001
Fallnummer:S 01 24
LGVE:2001 II Nr. 36
Leitsatz:Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG. Leichtsinnige Beschwerdeführung im Beitragswesen. Wer eine Beschwerde offensichtlich verspätet erhebt und trotz Hinweises des Gerichts auf diesen Sachverhalt an der Beschwerde festhält, prozessiert zumindest leichtsinnig und wird daher kostenpflichtig.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: