{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "1999-12-09", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_S-98-871_1999-12-09.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=729", "Checksum": "e61b9f1d4c83d8439783d35adee1dba9"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 98 871", "1999 II Nr. 47"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 09.12.1999 S 98 871 (1999 II Nr. 47)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 30 Abs. 1 lit. c, Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG. Der Alleinaktion\u00e4r und einzige Verwaltungsrat einer Firma, der eine unselbst\u00e4ndige Arbeitnehmert\u00e4tigkeit aufnimmt, ist nicht wegen rechtsmissbr\u00e4uchlicher Umgehung der Bestimmungen \u00fcber die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung vom Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung auszuschliessen, wenn ihm von seinem neuen Arbeitgeber sp\u00e4ter wieder gek\u00fcndigt wird, auch wenn seine eigene Firma inzwischen weiterbestand. Der Umstand, dass er sich nach der K\u00fcndigung nicht wieder in seiner eigenen Firma besch\u00e4ftigt, ist als Verstoss gegen das Schadenminderungsprinzip zu qualifizieren und als solcher grunds\u00e4tzlich mit einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung zu sanktionieren. | Arbeitslosenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:32:27", "Checksum": "3464d26acf7b7befa0df497447b2ec4c"}