Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:Schuldbetreibungs- und Konkurskommission
Rechtsgebiet:Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Entscheiddatum:30.08.2001
Fallnummer:SK 01 95
LGVE:2001 I Nr. 39
Leitsatz:Art. 17 Abs. 2, 242 und 249 SchKG. Enthält eine Kollokationsverfügung geichzeitig die Abweisung eines Herausgabeanspruchs, ist für den Beginn des Fristenlaufs der betreibungsrechtlichen Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung die individuelle Zustellung massgebend und nicht die öffentliche Bekanntmachung des Kollokationsplans.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: