{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2002-03-25", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-00-310_2002-03-25.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=790", "Checksum": "de43fcc7bee5e26fbf0f67a7a6cfc724"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 00 310"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 25.03.2002 V 00 310"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "L\u00f6st ein Grundeigent\u00fcmer nach Einreichung eines Baugesuches den Vertrag mit dem Betreiber einer Antennenanlage betreffend die Zustimmung zu einer Mobilfunkanlage mit Blick auf den Widerstand der Nachbarschaft und damit wegen der - seines Erachtens -  unzumutbaren Vertragsverf\u00fcllung auf, darf die Baubewilligungsbeh\u00f6rde das Baugesuch zufolge Dahinfallens des aktuellen, schutzw\u00fcrdigen Interesses an der Beurteilung des Baugesuches als erledigt erkl\u00e4ren. Da ein Bauvorhaben auf fremdem Boden ohne Zustimmung des Grundeigent\u00fcmers letztlich nicht zu verwirklichen ist, kann eine nachtr\u00e4gliche Verweigerung der Zustimmung zu einem derart umstrittenen Bauvorhaben gleichsam als \"R\u00fcckzug\" des Baugesuches gewertet werden (zum Unterschriftserfordernis im Baubewilligungsverfahren: LGVE 1998 II Nr. 12; vgl. ferner Urteil B. vom 30.1.2002 [V 01 216]). | Planungs- und Baurecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:34:48", "Checksum": "d032757ca419bf510a5def4cc074a801"}