{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2003-03-27", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-02-108_2003-03-27.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2449", "Checksum": "635e1a50afef8e4623b5f4319da510db"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 02 108", "2003 II Nr. 11"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 27.03.2003 V 02 108 (2003 II Nr. 11)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 30 Abs. 1 lit. b \u00f6BG. Ein Bewertungsraster, wonach beim Kriterium Referenzen f\u00fcr viele Referenzobjekte das Punktemaximum von 4 Punkten und f\u00fcr wenig Referenzobjekte 2 bis 3 Punkte vergeben werden, ohne die Aussagekraft der Referenzen zu pr\u00fcfen, ist viel zu grob, intransparent und damit willk\u00fcrlich. Auch ist das Abstellen auf die Anzahl Referenzobjekte allein kein sachliches Unterscheidungskriterium. Denn dabei besteht die Gefahr, dass j\u00fcngere und kleinere Unternehmen gegen\u00fcber l\u00e4nger bestehenden und \u00e4lteren Firmen benachteiligt werden. Dies ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar. Unter diesem Gesichtspunkt muss es auch gen\u00fcgen, wenn eine grunds\u00e4tzlich zur Vergabe zugelassene Arbeitsgemeinschaft Referenzen ihrer einzelnen Mitglieder anf\u00fchrt. Wollte man Referenzen der Arbeitsgemeinschaft als solches verlangen, w\u00fcrde man diese gegen\u00fcber den andern Anbieterinnen diskriminieren, da die Zusammensetzung von Arbeitsgemeinschaften naturgem\u00e4ss auftrags- bzw. projektbezogen ist und damit immer wieder \u00e4ndert. Im Rahmen einer sachgerechten Bewertung ist endlich nicht die Anzahl der Referenzen entscheidend, sondern deren Aussagekraft (insbesondere Qualit\u00e4t und Vergleichbarkeit der Referenzobjekte). Dies schliesst nicht aus, dass bei Anbieterinnen mit mehreren aussagekr\u00e4ftigen Referenzen diejenige Anbieterin mit der gr\u00f6sseren Anzahl aussagekr\u00e4ftiger Referenzen eine bessere Wertung erh\u00e4lt als jene mit der geringeren Anzahl ebenfalls aussagekr\u00e4ftiger Referenzen. | \u00d6ffentliches Beschaffungswesen"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:34:54", "Checksum": "ccde9ed2137a9ce82b6402f1970db87b"}