{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2004-03-30", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-03-35-2_2004-03-30.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2623", "Checksum": "d3b1389d126266991d1173cc68da0e01"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 03 35_2", "2004 II Nr. 11"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 30.03.2004 V 03 35_2 (2004 II Nr. 11)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 26 Abs. 1 BV; Art. 602 Abs. 1 und 2 sowie 652 - 654 ZGB; \u00a7\u00a7 188 Abs. 2 und 4 sowie 192 lit. b PBG. Die fehlende Unterschrift eines Gesamt- oder Miteigent\u00fcmers auf dem Baugesuch, also ein bloss formeller Mangel, entbindet die Baubewilligungsbeh\u00f6rden nicht von der Pflicht, die materielle Rechtm\u00e4ssigkeit einer bereits verwirklichten Baute oder Anlage im Rahmen eines allenfalls von Amtes wegen einzuleitenden formellen nachtr\u00e4glichen Baubewilligungsverfahrens zu pr\u00fcfen. Denn eine korrekte, willk\u00fcrfreie Entscheidung \u00fcber den Abbruch einer Baute setzt voraus, dass deren materielle Rechtm\u00e4ssigkeit im daf\u00fcr vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren \u00fcberpr\u00fcft wird, was allenfalls auch den Einbezug allf\u00e4lliger Drittbetroffener (Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs durch \u00f6ffentliche Auflage mit Einsprachem\u00f6glichkeit) bedingt. Entgegen der vom Verwaltungsgericht bisher vertretenen Ansicht (Urteil P. vom 15.4.1999 [V 98 253/261]) steht eine solche umfassende Pr\u00fcfung mit \u00a7 188 Abs. 4 PBG und somit den Interessen der nicht zustimmenden Miteigent\u00fcmer nicht im Widerspruch. Denn mit der Er\u00f6ffnung eines formellen nachtr\u00e4glichen Baubewilligungsverfahrens trotz fehlender Unterschrift eines Miteigent\u00fcmers erfolgt noch keine Pr\u00e4judizierung bez\u00fcglich allf\u00e4lliger sp\u00e4terer Nebenbestimmungen. (\u00c4nderung der Rechtsprechung) | Planungs- und Baurecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:35:01", "Checksum": "2fb6990ba60dc58142639490e9070f57"}