{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2009-05-04", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-08-304-1_2009-05-04.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=3880", "Checksum": "7fb2cf450e52c22965b680784db9c8ae"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 08 304_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 04.05.2009 V 08 304_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gem\u00e4ss Bebauungsplan sind in den 4-geschossigen Bereichen keine Attikageschosse zul\u00e4ssig. Die eventualiter erteilte Ausnahmebewilligung ist nicht gen\u00fcgend begr\u00fcndet und vernachl\u00e4ssigt die beschwerdef\u00fchrerischen Interessen in unzul\u00e4ssiger Weise (E. 2c-e). Die einseitig ge\u00f6ffneten runden Mauern auf den Attikageschossen der 6-geschossigen Bauten gelten als Dachaufbauten und sind zul\u00e4ssig (E. 3b). Erschliessungsstrassen als massgebliche Bezugspunkte f\u00fcr die Festlegung des gewachsenen Terrains (E. 4c). Eine gewerbliche Nutzung, welche baulich nicht in Erscheinung tritt und die Grenzwerte einh\u00e4lt, verletzt \u00a7 45 PBG nicht (E. 5b). H\u00e4lt sich die definitive Farbe im dargestellten Bereich, brauchen die Beschwerdef\u00fchrer nicht nachtr\u00e4glich in die Farbwahl miteinbezogen zu werden (E. 6b). Die vorgesehenen Veloparkpl\u00e4tze bleiben bis zu ihrer Entwidmung \u00f6ffentlich. Das Koordinationsgebot ist nicht verletzt (E. 7b). Die Erteilung der Ausnahmebewilligung zur \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Parkplatzzahl ist vertretbar (E. 8c). | Bau- und Planungsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:30:53", "Checksum": "acc778186bce2079e6eba24602c157d4"}