{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2010-07-26", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-10-105_2010-07-26.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4279", "Checksum": "62a5dfc88ebf9eb6f841c728a910b8fd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 10 105"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 26.07.2010 V 10 105"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilt der Gemeinderat eine Baubewilligung f\u00fcr Bauten und Anlagen, die nicht Gegenstand der \u00f6ffentlichen Auflage waren, verweigert er den Einspruchsberechtigten das rechtliche Geh\u00f6r und die Gemeinde wird kostenpflichtig (E. 2b und 2c/bb). \u00a7 202 PBG ist vorliegend nicht direkt anwendbar. Praxisgem\u00e4ss ist indes die Planauflage zu wiederholen, falls zufolge der Abweichungen von den urspr\u00fcnglichen (nicht verbindlich erkl\u00e4rten) Pl\u00e4nen Rechte Dritter tangiert werden (E. 2c/cc). H\u00e4tten die Beschwerdef\u00fchrer bereits w\u00e4hrend der Beschwerdefrist bei der Gemeinde Akteneinsicht verlangt, h\u00e4tten sich ihre materiellen Ausf\u00fchrungen in der Beschwerdeschrift er\u00fcbrigt, weshalb ihre Parteientsch\u00e4digung zu reduzieren ist (E. 2d und3). Zur Durchsetzung des Entsch\u00e4digungsanspruchs war die Beschwerde n\u00f6tig, weshalb die Beschwerdef\u00fchrer keine amtlichen Kosten zu tragen haben (E. 2d). | Bau- und Planungsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:30:35", "Checksum": "2a3c0ce501e5a69693e094a4be914630"}