{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2010-07-12", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-10-48-1_2010-07-12.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4221", "Checksum": "b43cab82cfa393d81dd14ab09b85eca8"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 10 48_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 12.07.2010 V 10 48_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fehlt einem Entscheid die Bezeichnung als solcher und die Rechtsmittelbelehrung (formelle M\u00e4ngel) muss ihm nicht zwingend der Verf\u00fcgungscharakter abgesprochen werden, sofern unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck kommt, dass den Begehren nicht entsprochen wird.\r\nGegen die Geb\u00fchrenerhebung in einem Baubewilligungsverfahren ist direkt die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zul\u00e4ssig. \r\nBei der Beurteilung eines Baugesuchs durch die Gemeinde darf der Beizug externer Berater nur zur\u00fcckhaltend und dann erfolgen, wenn er unabdingbar ist, sich bspw. komplexe technische oder juristische Fragen ergeben. Fehlende personelle und fachliche Ressourcen im Bauamt rechtfertigen die \u00dcberw\u00e4lzung der Kosten auf den Bauherrn nicht.\r\nDie Geb\u00fchren f\u00fcr interne Aufwendungen haben verh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu sein. Kosten f\u00fcr Plankopien sind den unterliegenden Einsprechern aufzuerlegen.\r\nTeilweise Beschwerdegutheissung. | Bau- und Planungsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:35:43", "Checksum": "89c92bac5042f220aed37a75f8033bf9"}