{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2010-06-07", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-10-66_2010-06-07.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4199", "Checksum": "ce7aa2b75b2d626ac21a14c5fa463899"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 10 66"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 07.06.2010 V 10 66"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eine Verf\u00fcgung infolge eines Wiedererw\u00e4gungsgesuchs ist nur anfechtbar, wenn die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde auf das Gesuch eingetreten ist und sich damit materiell auseinandergesetzt hat. Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung hat trotz unver\u00e4nderter Rechts- und Sachlage das Wiedererw\u00e4gungsgesuch der Gesuchstellerinnen materiell gepr\u00fcft und abgelehnt, womit sie einen neuen anfechtbaren Sachentscheid getroffen hat.\r\nBeschwerdeberechtigt sind alle Gesuchstellerinnen, obwohl sie ein gemeinsames Gesuch um Wiedererw\u00e4gung eingereicht haben. Somit wurde die Verf\u00fcgung mit der Zustellung an die bekannte Zustelladresse allen Gesuchstellerinnen er\u00f6ffnet. | Bildung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:35:41", "Checksum": "b64e33a039df764b3d4c18be4dbb6032"}