{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-01-16", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-11-132-2_2012-01-16.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10077", "Checksum": "6707c11eb1e5af5f28646627a0418004"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 11 132_2", "2012 II Nr. 3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 16.01.2012 V 11 132_2 (2012 II Nr. 3)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 39a, 40, 80 GSchG. Wird bei einem Kraftwerk der Wasserdurchfluss durch den Rechen zum Kraftwerk durch rasche Entleerung des Stauraums aufrecht-erhalten, handelt es sich dabei zwar um eine kurzfristige \u00c4nderung des Wasserabflusses. Der dadurch entstehende Schwall und Sunk steht jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit der Produktion von Strom in Spitzenzeiten und weist daher nicht die von Art. 39a GSchG geforderte Regelm\u00e4ssigkeit auf. Vorschriften \u00fcber zul\u00e4ssige Stauraumsp\u00fclungen sind daher gest\u00fctzt auf Art. 40 GSchG anzuordnen und ben\u00f6tigen keine Zustimmung des Kraftwerksbetreibers wie bei Art. 39a GSchG. Die Anordnung von Sanierungsmassnahmen von Fliessgew\u00e4ssern, die durch Wasserentnahmen wesent\u00adlich beeinflusst werden, ist unterhalb der Entnahmestellen soweit zul\u00e4ssig, als dies ohne entsch\u00e4digungsbegr\u00fcndende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte m\u00f6glich ist (Art. 80 GSchG). Einem \u00f6konomischen Ansatz folgend, liegt dieser Punkt dort, wo die Substanz des betroffenen Rechts auf dem Spiel steht (sog. Substanztheorie). | Gew\u00e4sserschutz"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:30:24", "Checksum": "8e26a32216fecb8836cfe13085507e08"}