{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-03-07", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-12-187_2013-03-07.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10024", "Checksum": "9aaba8fafdd36fcb3eb51ee91cac94f6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 12 187"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 07.03.2013 V 12 187"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 89 Abs. 1 BGG; Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG; Art. 11 Abs. 3, 13 Abs. 1 USG; Art. 6 LSV; \u00a7\u00a7 161 Abs. 3 f., 207 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a PBG; \u00a7\u00a7 107 Abs. 3, 129 Abs. 1 lit. c VRG. Einsprachelegitimation im konkreten Fall verneint. Eine Legitimation kann aus Bautransportl\u00e4rm nur dann abgeleitet werden, wenn sich dieser \u00fcber einen erheblichen Zeitraum erstreckt. Allgemein ist der Kreis der zur Einsprache legitimierten Personen bei Baul\u00e4rm wesentlich enger zu ziehen als bei Betriebsl\u00e4rm. Aus der \u00fcberm\u00e4ssigen L\u00e4rmbelastung an einem Verkehrstr\u00e4ger kann weder darauf geschlossen werden, dass die allein durch Bautransportl\u00e4rm verursachte L\u00e4rmbelastung ebenfalls \u00fcberm\u00e4ssig w\u00e4re, noch darauf, dass die Anwohner entlang dieses Verkehrstr\u00e4gers ohne Weiteres in einem eine Legitimation begr\u00fcndenden Mass von den Immissionen des Bautransportl\u00e4rms betroffen w\u00e4ren. Die deutliche Wahrnehmbarkeit einer Verkehrszunahme ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung f\u00fcr eine Legitimation aus Bautransportl\u00e4rm. Die Legitimation beurteilt sich in Gesamtw\u00fcrdigung s\u00e4mtlicher im konkreten Fall vorliegenden tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse, insbesondere der Dauer der Immissionen. Abgrenzung zur Popularbeschwerde. \u00a7 161 Abs. 3 f. PBG begr\u00fcndet alleine keine Legitimation, wenn einem Einsprecher nach den Grunds\u00e4tzen der \u00fcbergeordneten umweltschutzrechtlichen Rechtsprechung ein schutzw\u00fcrdiges Interesse fehlt  (E. 4e). | Bau- und Planungsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:30:13", "Checksum": "f1d9c6343c9eced56af021865f2a182f"}