{"Signatur": "LU_KG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-03-11", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_999_V-12-275_2013-03-11.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10211", "Checksum": "da70db83611917a65a05541ff4986417"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 12 275", "2013 IV Nr. 1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige 11.03.2013 V 12 275 (2013 IV Nr. 1)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 Abs. 1 B\u00f6B, Art. 7 Abs. 2 B\u00f6B; Art. 7 Abs. 2 IV\u00f6B; \u00a7 2 Abs. 1 \u00f6BV, \u00a7 2 Abs. 3 \u00f6BV. Die Bauwerkregel als bauauftragsspezifische Sonderregel geht weiter als das Zerst\u00fcckelungsverbot. Sie ist nur im Staatsvertragsbereich einschl\u00e4gig. Bei einer Mehrheit von Bauauftr\u00e4gen innerhalb eines einheitlichen Bauwerks, die nicht alle f\u00fcr sich genommen schon den staatsvertraglichen Schwellenwert erreichen, ist zumindest probeweise eine Addition aller einzelnen Sch\u00e4tzwerte vorzunehmen. Erreicht oder \u00fcbersteigt die Zusammenrechnung der einzelnen Sch\u00e4tzwerte der Bauauftr\u00e4ge den anwendbaren staatsvertraglichen Schwellenwert, unterstehen s\u00e4mtliche Bauauftr\u00e4ge, sofern auch die \u00fcbrigen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, den staatsvertraglichen Regeln, auch wenn sie f\u00fcr sich allein betrachtet darunter liegen. | \u00d6ffentliches Beschaffungswesen"}], "ScrapyJob": "446973/63/2039", "Zeit UTC": "19.03.2025 04:30:13", "Checksum": "62e7865f77f137ba37edc2c267009366"}