Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:I. Kammer
Rechtsgebiet:Sachenrecht
Entscheiddatum:28.11.2005
Fallnummer:11 04 143
LGVE:2006 I Nr. 12
Leitsatz:Art. 712b Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 140 SchKG. Ein nicht persönlich eingeräumtes, sondern mit einem Stockwerkeigentumsgrundstück verbundenes Parkplatzbenutzungsrecht (Sondernutzungsrecht) wird von der Pfandhaft der Stockwerkeinheit umfasst und ist im Pfandverwertungsverfahren ins Lastenverzeichnis aufzunehmen.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Berufung am 7. April 2006 abgewiesen [5C.39/2006].

Entscheid: