Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:II. Kammer
Rechtsgebiet:Familienrecht
Entscheiddatum:27.01.2006
Fallnummer:22 05 107
LGVE:2006 I Nr. 1
Leitsatz:Art. 115 ZGB. Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe nach Art. 115 ZGB ist gegeben, wenn der Ehegatte nachrichtenlos abwesend ist. Das Gleiche gilt bei einem auslandabwesenden und des Landes verwiesenen Ehegatten.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: