Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:II. Kammer
Rechtsgebiet:Strafrecht
Entscheiddatum:24.10.1994
Fallnummer:OG 1994 55
LGVE:1994 I Nr. 55
Leitsatz:Art. 49 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Beantragt der Verurteilte das Abarbeiten seiner Busse, so hat der Amtsstatthalter diesem Antrag stattzugeben und nicht von Amtes wegen zu prüfen, ob der Verurteilte tatsächlich arbeitswillig und körperlich dazu in der Lage ist. Ebensowenig kann er von ihm einen solchen Nachweis verlangen.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: