{"Signatur": "LU_RR_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "1994-01-11", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_RR_001_RRE-Nr--104_1994-01-11.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2128", "Checksum": "aed8113192ad6e242d9d7d8b821eca23"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["RRE Nr. 104", "1994 III Nr. 4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat 11.01.1994 RRE Nr. 104 (1994 III Nr. 4)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat 11.01.1994 RRE Nr. 104 (1994 III Nr. 4)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat 11.01.1994 RRE Nr. 104 (1994 III Nr. 4)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterschriftensammlung auf \u00f6ffentlichem Grund. \u00a7 41bis StaV; \u00a7 162 Absatz 1e StRG; \u00a7 129 Unterabsatz a VRG. Das Recht der Volksinitiative enth\u00e4lt auch das Recht, auf \u00f6ffentlichem Grund Unterschriften zu sammeln, ohne dabei von der \u00f6ffentlichen Gewalt ungerechtfertigt behindert zu werden. - Ob eine bestimmte Art der Ben\u00fctzung einer \u00f6ffentlichen Sache der Bewilligungspflicht unterstellt werden darf, h\u00e4ngt von deren Gemeinvertr\u00e4glichkeit ab. - Ein generelles Verbot, einen Stand zur Unterschriftensammlung vor dem Abstimmungslokal aufzustellen, ist unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit verlangt, dass eine Bewilligung nicht schlechthin verweigert wird, wenn eine an gewisse Auflagen gekn\u00fcpfte Bewilligung das Risiko einer St\u00f6rung der Aus\u00fcbung des Stimm- und Wahlrechts, der \u00f6ffentlichen Ruhe und Ordnung sowie der Freiheit der Stimmberechtigten verhindern kann. - Ausnahmsweise wird in der Praxis auf das Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses an der Aufhebung oder \u00c4nderung eines Entscheids verzichtet, wenn sich eine ger\u00fcgte Rechtsverletzung jederzeit wiederholen kann und eine rechtzeitige \u00dcberpr\u00fcfung im Einzelfall kaum m\u00f6glich ist. | Volksrechte"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:18:06", "Checksum": "f6fbe6c422288fd8fcea8277daff5ed8"}