{"Signatur": "LU_RR_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-30", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_RR_001_RRE-Nr--1171_2017-10-30.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10671", "Checksum": "67ea6f5ce769045cb8301f06a586aea0"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["RRE Nr. 1171", "2017 VI Nr. 6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat 30.10.2017 RRE Nr. 1171 (2017 VI Nr. 6)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat 30.10.2017 RRE Nr. 1171 (2017 VI Nr. 6)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat 30.10.2017 RRE Nr. 1171 (2017 VI Nr. 6)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bei gesamthaften Gesetzesvorlagen gilt der Grundsatz der Einheit der Materie nur abgeschw\u00e4cht. Insbesondere wenn es sich um eine Kodifikation handelt, die zahlreiche Gebiete miteinschliesst. Die Stimmberechtigten haben keinen verfassungsm\u00e4ssigen Anspruch darauf, dass ihnen einzelne, allenfalls besonders wichtige Teile einer Vorlage gesondert zur Abstimmung vorgelegt werden; sie m\u00fcssen sich vielmehr auch dann f\u00fcr die Gutheissung oder Ablehnung der ganzen Vorlage entscheiden, wenn sie nur mit einzelnen Vorschriften einverstanden sind bzw. einzelne Bestimmungen ablehnen.\r\nDie Gemeindeordnung bildet die zentrale rechtliche Grundlage einer Gemeinde, sozusagen die Verfassung. Es handelt sich dabei um eine Kodifikation, die zahlreiche Themengebiete miteinschliesst. Die vorliegenden \u00c4nderungen an der Gemeindeordnung verbindet somit der gemeinsame Zweck, die ausreichende Organisation der Gemeinde, welche die demokratischen, rechtsstaatlichen und verwaltungstechnischen Mindestanforderungen erf\u00fcllt, sicherzustellen. In diesem grundlegenden Zweck der Revision der Gemeindeordnung ist ein hinreichender Sachzusammenhang im Sinn der Einheit der Materie zu erkennen. | Art. 34 Abs. 2 BV, \u00a7 5 Abs. 1 GG, \u00a7 6 Abs. 1 GG | Volksrechte"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:11:26", "Checksum": "251317c18783c25f52de54152c0a686b"}