Rechtsprechung Luzern


Instanz:Regierungsrat
Abteilung:-
Rechtsgebiet:Personalrecht
Entscheiddatum:30.05.1995
Fallnummer:RRE Nr. 1444
LGVE:1995 III Nr. 8
Leitsatz:Beschwerde gegen die Nichterneuerung des Beamtenverhältnisses. §§ 90 Absatz 1 und 92 Absatz 1 PG. Gegen den Entscheid eines Departementsvorstehers oder einer Departementsvorsteherin, in welchem die Nichterneuerung eines Beamtenverhältnisses verfügt wird, ist gemäss § 92 Absatz 1 PG die Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat zulässig. Im Gegensatz zu § 90 Absatz 1 PG, bei welchem es um die Beendigung oder Umgestaltung eines Dienstverhältnisses während der Amtsdauer geht, erfasst § 92 Absatz 1 PG den Fall der Nichterneuerung eines abgelaufenen Beamtenverhältnisses.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: