{"Signatur": "LU_RR_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2011-03-22", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_RR_001_RRE-Nr--317_2011-03-22.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4929", "Checksum": "b3634b71b8f6f3a226e521d8c6633c0d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["RRE Nr. 317", "2011 III Nr. 2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat 22.03.2011 RRE Nr. 317 (2011 III Nr. 2)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat 22.03.2011 RRE Nr. 317 (2011 III Nr. 2)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat 22.03.2011 RRE Nr. 317 (2011 III Nr. 2)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerung. Beachten der Rechtsordnung. Ber\u00fccksichtigung von Strafen und Strafverfahren. \u00a7 13 Unterabsatz c kB\u00fcG. Nach der Praxis des Kantons Luzern k\u00f6nnen Personen, die Eintr\u00e4ge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung h\u00e4ngig ist, in der Regel nicht eingeb\u00fcrgert werden. Gem\u00e4ss den Weisungen des Bundesamtes f\u00fcr Migration zu Vorstrafen, welche auch in die kantonale Praxis \u00fcbernommen wurden, kann bei Bussen oder bei einmaligen geringf\u00fcgigen Verfehlungen, bei welchen die Probezeit noch nicht abgelaufen ist, die Einb\u00fcrgerung zugesichert werden, sofern die Voraussetzungen zur Einb\u00fcrgerung zweifelsfrei erf\u00fcllt sind. - Bestehen allgemeine Zweifel dar\u00fcber, ob die Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind, k\u00f6nnen auch geringf\u00fcgige Strafen wie Bussen zur Ablehnung eines Einb\u00fcrgerungsgesuches f\u00fchren. Wenn es sich nicht um eine einmalige Verfehlung handelt, ist die Gesamtsituation zu beurteilen. Gesuchstellende mit Bussen, die zu keinem Eintrag im Strafregister gef\u00fchrt haben, d\u00fcrfen allerdings nicht schlechter gestellt werden als Gesuchstellende, die wegen vergleichbarer Delikte eine bedingte Strafe erhalten haben, welche nach Ablauf der Probezeit und Ablauf einer sechsmonatigen Wartefrist bei straflosem Verhalten innerhalb dieser Zeit grunds\u00e4tzlich nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden darf. | B\u00fcrgerrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:10:19", "Checksum": "030cacd24de2fed755166f7ec5b4dfa8"}