Rechtsprechung Luzern


Instanz:Regierungsrat
Abteilung:-
Rechtsgebiet:Volksrechte
Entscheiddatum:19.03.2002
Fallnummer:RRE Nr. 389
LGVE:2002 III Nr. 6
Leitsatz:Nachprüfung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen. §§ 150 und 158 ff. StRG. Allein die abstrakte Möglichkeit eines gesetzwidrigen Verhaltens genügt nicht, um eine Nachzählung anzuordnen.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: