{"Signatur": "LU_RR_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2006-06-06", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_RR_001_RRE-Nr--671_2006-06-06.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10000", "Checksum": "b8285e14b71fbfe6eb23e73552f31848"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["RRE Nr. 671", "2006 III Nr. 1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat 06.06.2006 RRE Nr. 671 (2006 III Nr. 1)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat 06.06.2006 RRE Nr. 671 (2006 III Nr. 1)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat 06.06.2006 RRE Nr. 671 (2006 III Nr. 1)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerungentscheid. Eigenst\u00e4ndiges Gesuch eines Ehegatten. Einb\u00fcrgerung mit Kind. Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r. Schutz der Privatsph\u00e4re. Geheimhaltungspflicht gemeinder\u00e4tlicher Arbeitsgruppen. Artikel 8 Absatz 3, 13 Absatz 2 und 29 Absatz 2 BV; Artikel 33 B\u00fcG; \u00a7\u00a7 4 und 34 kantonales B\u00fcrgerrechtsgesetz; \u00a7 52 PG. Ehegatten k\u00f6nnen von Gesetzes wegen je separat ein Gesuch um Einb\u00fcrgerung stellen. Es ist daher unzul\u00e4ssig, das Gesuch eines Ehegatten um Einb\u00fcrgerung mit der Begr\u00fcndung abzuweisen, dass es sich um ein individuelles Gesuch handle. - Kinder k\u00f6nnen nicht nur in die Einb\u00fcrgerung ihres Vaters, sondern auch in diejenige ihrer Mutter einbezogen werden. - Den Parteien des Einb\u00fcrgerungsverfahrens ist die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, zu s\u00e4mtlichen Informationen an die Stimmberechtigten, die geeignet sind, deren Entscheid zu beeinflussen, Stellung zu nehmen. - Im Rahmen der Einb\u00fcrgerung d\u00fcrfen Aussenstehenden nur die Angaben zug\u00e4nglich gemacht werden, welche f\u00fcr die Stimmberechtigten n\u00f6tig sind, um zu entscheiden, ob die Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen gegeben sind oder nicht. Die Weitergabe von pers\u00f6nlichen Daten, deren Richtigkeit vorg\u00e4ngig nicht abgekl\u00e4rt wurde, ist unzul\u00e4ssig. - Grunds\u00e4tzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Gemeinderat zur Beurteilung der Einb\u00fcrgerungsgesuche eine Arbeitsgruppe beizieht. Die Mitglieder einer solchen Arbeitsgruppe unterstehen aber wie die Verwaltungsangestellten der Geheimhaltungspflicht. | B\u00fcrgerrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:19:08", "Checksum": "43f0d05221399b560fd31253ac40e51c"}