| Instanz: | Regierungsrat |
|---|---|
| Abteilung: | - |
| Rechtsgebiet: | Planungs- und Baurecht |
| Entscheiddatum: | 13.06.2008 |
| Fallnummer: | RRE Nr. 698 |
| LGVE: | 2008 III Nr. 13 |
| Leitsatz: | Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Entscheid: | Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. (Regierungsrat, 13. Juni 2008, Nr. 698) |