{"Signatur": "LU_RR_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2004-01-27", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_RR_001_RRE-Nr--97_2004-01-27.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2409", "Checksum": "836211d03d274c867c5794cb473f2cc6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["RRE Nr. 97", "2004 III Nr. 10"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat 27.01.2004 RRE Nr. 97 (2004 III Nr. 10)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat 27.01.2004 RRE Nr. 97 (2004 III Nr. 10)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat 27.01.2004 RRE Nr. 97 (2004 III Nr. 10)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Artikel 5 Absatz 3 und 34 Absatz 2 BV; \u00a7\u00a7 24 Absatz 1f und 165 Absatz 2b StRG. Die Abstimmungserl\u00e4uterungen m\u00fcssen sachlich, objektiv und vollst\u00e4ndig sein. Dies gilt auch f\u00fcr die Erl\u00e4uterungen, die den Stimmberechtigten vor einer Gemeindeversammlung zugestellt werden. Beim Verzicht auf Abstimmungserl\u00e4uterungen vor einer Gemeindeversammlung braucht keine Verfassungsverletzung vorzuliegen. Das Stimmrechtsgesetz schreibt nicht vor, dass den Stimmberechtigten vor einer Gemeindeversammlung Abstimmungserl\u00e4uterungen zuzustellen sind. Die Gemeindeversammlung stellt bei Abstimmungen, die im Versammlungsverfahren durchgef\u00fchrt werden, einen Teil des Meinungsbildungsprozesses dar, indem die Gemeindebeh\u00f6rde \u00fcber die anstehenden Gesch\u00e4fte informiert, die Stimmberechtigten Fragen stellen k\u00f6nnen und die Gemeindebeh\u00f6rde im Verlauf der Diskussion auf Verlangen weitere Ausk\u00fcnfte erteilt. - Bei der Feststellung von M\u00e4ngeln im Bereich der politischen Rechte wird ein sofortiges und unmissverst\u00e4ndliches Handeln gefordert. Allf\u00e4llige Fragen sind vor der Abstimmung an der Gemeindeversammlung zu stellen. Wer dies unterl\u00e4sst, verwirkt das Recht auf Anfechtung der Abstimmung. - Der Stimmenunterschied kann auch bei schweren Verfahrensfehlern und Unregelm\u00e4ssigkeiten ein Kriterium bei der Beurteilung der Frage sein, ob ein Abstimmungsergebnis aufzuheben ist oder nicht. | Volksrechte"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:15:11", "Checksum": "409b162b7b017d6ea7f09f6ffaf15907"}