{"Signatur": "LU_VWG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2004-02-12", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_001_V-02-182-2_2004-02-12.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2625", "Checksum": "c34e3ebad0b166c1d4ec36014979403d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 02 182_2", "2004 II Nr. 14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 12.02.2004 V 02 182_2 (2004 II Nr. 14)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 12.02.2004 V 02 182_2 (2004 II Nr. 14)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 12.02.2004 V 02 182_2 (2004 II Nr. 14)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7 122 PBG. Der Grenzabstand betr\u00e4gt in den ein- und zweigeschossigen Wohnzonen 4 m, ungeachtet der Fassadenh\u00f6he (keine Anwendung von \u00a7 122 Abs. 1 PBG). Hingegen ist der Mehrl\u00e4ngenzuschlag von \u00a7 122 Abs. 5 PBG auch in den ein- und zweigeschossigen Wohnzonen zu beachten.\r\n\u00a7 138 Abs. 1 PBG. Stimmt die Grundfl\u00e4che des untersten Geschosses nicht mit derjenigen der Hauptbaute \u00fcberein, ist bei der Berechnung der Vollgeschosszahl gem\u00e4ss \u00a7 138 Abs. 1 PBG in erster Linie auf das eigentliche Untergeschoss, also auf das unter dem Hauptbau liegende Geschoss, abzustellen. Dabei ist f\u00fcr die Berechnung der Abwicklung der Aussenfl\u00e4chen von einem virtuellen Untergeschoss auszugehen, das aufgrund der Projektion der Hauptfassaden festzulegen ist. Massgeblich f\u00fcr die Anrechenbarkeit als Vollgeschoss ist die Aussenfl\u00e4che des Untergeschosses, die aus dem ausgemittelten gewachsenen oder tiefer gelegten Terrain hinausragt. Zu berechnen ist somit die Abwicklung der Fassadenanteile, die \u00fcber beziehungsweise unter dem massgeblichen Terrain liegen. Die Fassade, also der nach aussen sichtbare Teil, des Untergeschosses erstreckt sich von der Unterkante des Untergeschosses bis zur Oberkante dieses Geschosses. | Planungs- und Baurecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:15:14", "Checksum": "a816cbab0693092556965ab369aa50d3"}