Rechtsprechung Luzern


Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Verwaltungsrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet:Enteignung
Entscheiddatum:05.12.2006
Fallnummer:V 04 151_2
LGVE:2007 II Nr. 11
Leitsatz:Art. 26 Abs. 1 und 2 BV. Unterstellung eine Hotels unter Denkmalschutz. Der allgemeine Tatbestand der materiellen Enteignung liegt nicht vor, wenn auf der betreffenden Parzelle eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung auch weiterhin möglich ist. Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungsaufwendungen verneint.



Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind im Internet publiziert (http://www.gerichte.lunet.ch/index/rechtsprechung.htm).

Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid:Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind unter der Fallnummer V 04 151 zu finden.

Dieser Entscheid wurde ferner in ZBl 2007 S. 618ff. auszugsweise veröffentlicht, mit Bemerkungen der Redaktion.