{"Signatur": "LU_VWG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2007-11-15", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_001_V-06-231-2_2007-11-15.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=3462", "Checksum": "65fb1699543394624dabb74d5a198701"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 06 231_2", "2007 II Nr. 4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 15.11.2007 V 06 231_2 (2007 II Nr. 4)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 15.11.2007 V 06 231_2 (2007 II Nr. 4)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 15.11.2007 V 06 231_2 (2007 II Nr. 4)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7\u00a7 12, 72 PG; \u00a7 67 Abs. 1 und 2 PVO. Die Zuordnung eines Mitarbeiters in eine tiefere Lohnklasse unter gleichzeitiger Besitzstandswahrung der erreichten Lohnh\u00f6he erweist sich als rechtm\u00e4ssig, wenn - wie vorliegend - der Mitarbeiter aufgrund einer Reorganisation der Dienststelle seine Aufgabe in der F\u00fchrungsunterst\u00fctzung verloren hat und sich diese neue Zuordnung auch inhaltlich und im Vergleich zu den Einstufungen der anderen Mitarbeitenden sowie den Vorgesetzen der Dienststelle als korrekt erweist. Eine einmal verf\u00fcgte Lohneinstufung ist kein wohlerworbenes Recht mit einem besonderen Bestandesschutz. Sie kann nachtr\u00e4glich bei einer erheblichen Ver\u00e4nderung der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse auch nach unten angepasst werden. Der Entscheid zur Umstufung war nur pauschal und damit nicht ausreichend individuell konkret begr\u00fcndet. Auf die Feststellung der formellen Rechtswidrigkeit wird jedoch verzichtet, zumal diesem Mangel im Rahmen von \u00a7 72 Abs. 2 PG keine Bedeutung beizumessen ist. Er ist aber bei der Kostenverlegung zu ber\u00fccksichtigen. | Personalrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:14:16", "Checksum": "5a7e4a46f0c29068d5731ddb6fa454c3"}