{"Signatur": "LU_VWG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2008-02-20", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_001_V-07-6-1_2008-02-20.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=3379", "Checksum": "67fdaa628921ea8eac62c334f85a9e34"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 07 6_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 20.02.2008 V 07 6_1"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 20.02.2008 V 07 6_1"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 20.02.2008 V 07 6_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Das kantonale Recht regelt das kommunale Ortsplanungsverfahren gest\u00fctzt auf Art. 25 Abs. 1 RPG gem\u00e4ss \u00a7\u00a7 61 ff. PGB detailliert. Danach haben die Beh\u00f6rden dem kommunalen Planungstr\u00e4ger insbesondere jenen Zonenplanentwurf zur Beschlussfassung zu unterbreiten, der \u00f6ffentlich aufgelegt wurde und - in der Regel - vorg\u00e4ngig das Vorpr\u00fcfungsverfahren gem\u00e4ss \u00a7 19 Abs. 1 PBG durchlaufen hatte. Ein abweichendes Vorgehen mag unter besonderen Umst\u00e4nden haltbar erscheinen, birgt indes latent die Gefahr einer Verletzung von Mitwirkungsrechten der Bev\u00f6lkerung (vgl. Art. 4 RPG) in sich. - Materielle \u00dcberpr\u00fcfung eines Einzonungsbegehrens am Rande des Siedlungsgebietes des Ortsteils von St. Urban, welches aufgrund eines Antrages an der Gemeindeversammlung von Pfaffnau beschlossen wurde und vorab mit Blick auf den Schutz der Umgebung der kantonseigenen ehemaligen Klosteranlage von St. Urban als richtplanwidrig erscheint, weil das im Streit liegende Gel\u00e4nde - zum Teil - innerhalb eines Freihaltebereichs gem\u00e4ss ISOS-Inventar liegt. Gutheissung der Beschwerde von benachbarten Grundeigent\u00fcmern, die sich gegen die im Streit liegende Einzonung des Gel\u00e4ndes zur Wehr gesetzt haben. | Raumplanung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:14:10", "Checksum": "4ab7a3bf9b2ce1296bbc272c5d04b316"}