{"Signatur": "LU_VWG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2010-02-26", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_001_V-09-200-1_2010-02-26.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4099", "Checksum": "1ca4a8c97879849b4e32c5a5c4ccda51"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 09 200_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 26.02.2010 V 09 200_1"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 26.02.2010 V 09 200_1"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 26.02.2010 V 09 200_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Urlaubsgesuche unmittelbar vor und nach den Schulferien k\u00f6nnen an bestimmte Voraussetzungen gekn\u00fcpft werden, die im Ermessen der Schulleitungen liegen. Im vorliegenden Fall hat die Schulleitung von ihrem Ermessen willk\u00fcrfrei und rechtsgleich Gebrauch gemacht. Wer trotz Abweisung eines Urlaubsgesuchs dem Unterricht fernbleibt, fehlt ohne akzeptierten Grund und somit unentschuldigt. Diese Absenz ist im Zeugnis einzutragen. Die Anwendung des Gleichheitssatzes versagt, wenn verschiedene Schulleitungen - somit verschiedene Beh\u00f6rden - Gesuche ungleich behandeln. Es besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Die Androhung eines Verweises im Zusammenhang mit der Orientierung, dass das Urlaubsgesuch abgewiesen wird, ist rein informativ und hat keinen Verf\u00fcgungscharakter. Vollumf\u00e4ngliche Abweisung der Beschwerde. | Bildung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:19:32", "Checksum": "ce70e14d3dd85f985e2988182f94ee83"}