{"Signatur": "LU_VWG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-02-15", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_001_V-12-78_2013-02-15.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10023", "Checksum": "6aa813275cf4f1c3a6f8fda7fd022519"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["V 12 78"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 15.02.2013 V 12 78"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 15.02.2013 V 12 78"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 15.02.2013 V 12 78"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grunds\u00e4tzlich ist die elektromagnetische Vertr\u00e4glichkeit von Mobilfunkantennen nicht bereits im Baubewilligungsverfahren zu pr\u00fcfen. Wenn ein St\u00f6rungspotential jedoch erkennbar ist und die Gefahr von schwerwiegenden Sach- und/oder Personensch\u00e4den droht, ist im Rahmen des Vorsorgegebots die elektromagnetische St\u00f6rfestigkeit bereits im Baubewilligungsverfahren zu pr\u00fcfen (E. 10d). Zur Gef\u00e4hrdungsbeurteilung ist im wesentlichen auf die StFV abzustellen. Bei Betrieben, die der StFV nicht unterstehen, die aber dennoch mit elektronischen oder elektrischen Ger\u00e4ten gef\u00e4hrliche Stoffe verarbeiten, obliegt es deshalb in erster Linie diesen Betrieben selber zu pr\u00fcfen, ob in ihrem n\u00e4heren Umfeld eine allenfalls f\u00fcr diese Ger\u00e4te st\u00f6rende Mobilfunkantenne errichtet wird (E. 10e). Nur wenn die Beh\u00f6rden von dermassen betroffenen Betrieben, die nicht unter die StFV fallen, durch Einsprechende oder gest\u00fctzt auf eigenes Wissen Kenntnis davon besitzen, dass im Falle einer St\u00f6rung durch elektromagnetische Strahlung eine Gefahr von schwerwiegenden Umwelt-/Sach- oder Personensch\u00e4den besteht, haben sie im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens entsprechende Abkl\u00e4rungen zu treffen (E. 10e). | Bau- und Planungsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:03:00", "Checksum": "496ba84625601bd816a58e9672d8dbf3"}