Rechtsprechung Luzern


Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Abgaberechtliche Abteilung
Rechtsgebiet:Direkte Bundessteuer
Entscheiddatum:25.07.2006
Fallnummer:A 05 133 A 05 134_2
LGVE:2006 II Nr. 18
Leitsatz:Art. 670 und 671b OR; Art. 62 Abs. 3 und Art. 67 Abs. 1 DBG; § 76 Abs. 3 und § 80 Abs. 1 StG. Steuerliche Behandlung von Wiederabschreibungen eines Aktivums, welches gestützt auf Art. 670 OR zur Beseitigung einer Unterbilanz aufgewertet worden war.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid:Die wesentlichen Erwägungen sind unter der Fallnummer A 05 133/ A 05 134 zu finden.

Dieser Entscheid wurde im StE 2007 B 72.19 Nr. 8 auszugsweise veröffentlicht.