{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2006-07-18", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-05-178-A-05-179-1_2006-07-18.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2783", "Checksum": "538647c3d7f441d1556f026a150e25ec"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 05 178 A 05 179_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 18.07.2006 A 05 178 A 05 179_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 32 Abs. 2 und Art. 34 lit. d DBG; \u00a7 39 Abs. 2, \u00a7 41 lit. d, 43 Abs. 1 und \u00a7 55 Abs. 1 StG. \r\nDie Dumont-Praxis ist nur gerechtfertigt, wenn das erworbene Grundst\u00fcck im Unterhalt vernachl\u00e4ssigt worden ist und die Instandstellung zu einer Wertvermehrung f\u00fchrt. Bei einem Verh\u00e4ltnis von 1 zu 2,8 zwischen den Kosten f\u00fcr den Renovationsaufwand und dem Zustandswert des Geb\u00e4udes liegt kein ordentlicher Unterhalt mehr vor.\r\nZum steuerbaren Verm\u00f6gen geh\u00f6ren s\u00e4mtliche einer Person zustehenden Verm\u00f6genswerte und damit alle geldwerten Rechte an Sachen, Forderungen und Beteiligungen. Somit f\u00e4llt auch der obligatorische Anspruch auf die \u00dcbertragung einer Liegenschaft, der erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt f\u00e4llig wird, in das Verm\u00f6gen des Erwerbers. Die Forderung ist zum Nennwert zu erfassen, der im vorliegenden Fall dem bereits bezahlten Kaufpreis entspricht. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:14:32", "Checksum": "cf572a0eaaa61b1359f2ff39249b8ebf"}