{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2006-06-20", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-06-35_2006-06-20.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2780", "Checksum": "ec71e62985901bf800aaf01c5c996747"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 06 35"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 20.06.2006 A 06 35"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7 7 Abs. 2 HStG. Liegt der vereinbarte Erwerbspreis f\u00fcr eine Liegenschaft unter dem Katasterwert, so wird als Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Hand\u00e4nderungssteuer der Katasterwert als subsidi\u00e4rer Hand\u00e4nderungswert herangezogen, es sei denn, es best\u00fcnden Anzeichen daf\u00fcr, dass der Katasterwert den Verkehrswert nicht wiedergibt bzw. weit \u00fcber dem Preis liegt, der f\u00fcr den Gegenstand der Hand\u00e4nderung auf dem freien Markt vern\u00fcnftigerweise erzielt werden kann. Der Nachweis f\u00fcr das Vorliegen solcher Umst\u00e4nde steht dem Steuerpflichtigen auch dann offen, wenn es sich bei den Parteien des Kaufvertrags um einander nahe stehende Personen handelt. | Hand\u00e4nderungssteuer"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:19:09", "Checksum": "5b6da4b58b0f0a7bd1b2db6a5d1bf841"}