Rechtsprechung Luzern


Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Abgaberechtliche Abteilung
Rechtsgebiet:Perimeter
Entscheiddatum:20.02.2012
Fallnummer:A 10 230 A 10 231_2
LGVE:2012 II Nr. 31
Leitsatz:Art. 8 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 3 BV; §§ 5, 7, 8, 9 und 10 PV. Strassenunterhaltsperimeter. In der Begründung des Perimeterentscheids sind die Kriterien für die Beitragsbemessung in nachvollziehbarer und transparenter Weise aufzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob die gewählte Berechnungsart den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit standzuhalten vermag.
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid:Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind unter der Fallnummer A 10 230 / A 10 231 zu finden.