{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "1992-03-04", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-91-122---A-91-123_1992-03-04.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10247", "Checksum": "3c1e99a202fc5207c365ccec2ff278ab"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 91 122 / A 91 123", "1992 II Nr. 11"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 04.03.1992 A 91 122 / A 91 123 (1992 II Nr. 11)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7 19bis Abs. 1 StG. Eigenmietwert. Kein Eigengebrauch liegt vor, wenn die Liegenschaft dem Eigent\u00fcmer als Kapitalanlage dient. Diesfalls besitzt er die Liegenschaft nicht, um sie sich f\u00fcr den Eigengebrauch zur Verf\u00fcgung zu halten, sondern um aus Vermietung oder Verpachtung einen Verm\u00f6gensertrag zu erzielen. F\u00fcr die Abgrenzung, ob der Eigent\u00fcmer sich die Liegenschaft noch f\u00fcr den Eigengebrauch zur Verf\u00fcgung oder sie als Kapitalanlage h\u00e4lt, ist massgebend, wann er den Entschluss gefasst hat, die Liegenschaft zu vermieten oder zu verpachten. Solange er sich mit dem Gedanken tr\u00e4gt, die Liegenschaft noch nicht der Vermietung oder Verpachtung zuzuf\u00fchren, h\u00e4lt er sie sich f\u00fcr den Eigengebrauch und hat den Eigenmietwert zu versteuern. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:17:56", "Checksum": "c63977344493fc50d7e78cab70d47e9f"}