Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:Justizkommission
Rechtsgebiet:Zivilprozessrecht
Entscheiddatum:25.10.1995
Fallnummer:OG 1995 43
LGVE:1995 I Nr. 43
Leitsatz:§ 265 ZPO. Wird auf ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht eingetreten oder dieses abgeschrieben, z.B. infolge Verzichts, so ist gegen den entsprechenden Erledigungsentscheid nur die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig.









Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: