Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:Kriminal- und Anklagekommission
Rechtsgebiet:Strafprozessrecht
Entscheiddatum:13.07.2001
Fallnummer:KA 01 59
LGVE:2001 I Nr. 59
Leitsatz:§§ 114 f. StPO; Art. 58 StGB. Für die Beschlagnahme wegen möglicher Sicherungseinziehung kommt es nicht darauf an, in wessen Eigentum die allenfalls einzuziehende Sache steht (Stratenwerth Günter, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil II, Bern 1989, § 14 N 36).
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: