Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:Kriminal- und Anklagekommission
Rechtsgebiet:Strafprozessrecht
Entscheiddatum:21.04.1997
Fallnummer:KA 97 22/49
LGVE:1997 I Nr. 62
Leitsatz:§ 33 Abs. 3 Ziff. 1 StPO. Hat die Untersuchungshaft nicht ununterbrochen länger als einen Monat gedauert, liegt kein Fall der notwendigen Verteidigung im Sinne von § 33 Abs. 3 Ziff. 1 StPO vor.



Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: