| Instanz: | Obergericht |
|---|---|
| Abteilung: | Kriminal- und Anklagekommission |
| Rechtsgebiet: | Strafrecht |
| Entscheiddatum: | 21.12.1998 |
| Fallnummer: | KA 98 139 |
| LGVE: | 1999 I Nr. 48 |
| Leitsatz: | Art. 58 Abs. 1 StGB. Die Sicherungseinziehung eines in der Strafuntersuchung beschlagnahmten Personenwagens wegen akuter Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ist angezeigt, wenn anzunehmen ist, dass ein uneinsichtiger Motorfahrzeugführer seinen Personenwagen erneut ohne Nummernschilder und Versicherungsschutz sowie ohne Besitz des Führerausweises führen würde. Die Einziehung kann auch bei Einstellung des Strafverfahrens wegen Unzurechnungsfähigkeit erfolgen. |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Entscheid: |