Rechtsprechung Luzern


Instanz:Obergericht
Abteilung:II. Kammer
Rechtsgebiet:Familienrecht
Entscheiddatum:31.08.1994
Fallnummer:OG 1994 3
LGVE:1994 I Nr. 3
Leitsatz:Art. 175 und 176 ZGB. Das Begehren zur Regelung des Getrenntlebens gemäss Art. 176 ZGB kann nur von einem Ehegatten gestellt werden, der zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts im Sinne von Art. 175 ZGB berechtigt ist.



Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: