{"Signatur": "LU_VWG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "1995-12-13", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_999_OG-1995-32_1995-12-13.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=1758", "Checksum": "0c98c77cbe371ab20fb04a4b5cb2a47c"}, "Scrapedate": "2026-02-10", "Num": ["OG 1995 32", "1995 I Nr. 32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige 13.12.1995 OG 1995 32 (1995 I Nr. 32)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht Justizkommission"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00a7\u00a7 130ff., insbes. \u00a7\u00a7 134 Abs. 2 und 137 ZPO. Die Best\u00e4tigung durch die Justizkommission des Obergerichts ist unerl\u00e4ssliche Bedingung f\u00fcr die Rechtswirksamkeit der unterinstanzlich bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege. Wird die unentgeltliche Rechtspflege nur bedingt erteilt, ist zus\u00e4tzlich auch der Eintritt dieser Bedingung unumg\u00e4ngliche Voraussetzung f\u00fcr die Rechtswirksamkeit der unentgeltlichen Rechtspflege. Wurde etwa die unentgeltliche Rechtspflege f\u00fcr einen Scheidungsprozess nur unter dem Vorbehalt erteilt, dass die bed\u00fcrftige Partei im Verfahren nach Art. 145 ZGB eine Bevorschussung der Prozesskosten erstreitet, f\u00e4llt die unentgeltliche Rechtspflege - wenn z.B der Antrag auf Prozesskostenbevorschussung im Rahmen einer Einigung zur\u00fcckgezogen wird - ohne weiteres ex tunc dahin. Der Wegfall ex tunc ist der Klarheit halber im Dispositiv des Massnahmenentscheids festzustellen. Es handelt sich dabei nicht um einen rekursf\u00e4higen, ex nunc wirkenden Entzug im Sinne von \u00a7 137 ZPO. \u00c4ndert allerdings der Richter mit dem Entscheid im Massnahmeverfahren auch die Modalit\u00e4ten des unter Vorbehalt genehmigten Entscheids betreffend die unentgeltliche Rechtspflege, ohne die unentgeltliche Rechtspflege zu entziehen, liegt ein neuer Entscheid vor, der wiederum der \u00dcberpr\u00fcfung durch das Obergericht unterliegt. | Zivilprozessrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2378", "Zeit UTC": "10.02.2026 05:45:23", "Checksum": "c0120615151696b33136589521f881ca"}