{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2026-07-03", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_25-8102_2026-07-03.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1114&type=1563347022&cHash=cf85ef5cf48cab506aef4674da048aab", "Checksum": "c6052a4c8435a15673b188b4de5530e1"}, "Scrapedate": "2026-08-24", "Scrapetime": "03:03:02", "Num": ["25-8102"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbeh\u00f6rden Bau- und Umweltdepartement 03.07.2026 25-8102"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbeh\u00f6rden Bau- und Umweltdepartement 03.07.2026 25-8102"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbeh\u00f6rden Bau- und Umweltdepartement 03.07.2026 25-8102"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbeh\u00f6rden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbeh\u00f6rden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbeh\u00f6rden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 27 RPG, Art. 42 PBG, Art. 176 Abs. 2 PBG; Antrag um Erlass einer Planungszone zur Sicherung der bereits erlassenen, aber noch nicht rechtskr\u00e4ftigen Schutzverordnung in einer Gemeinde, in welcher Baudenkm\u00e4ler von Gesetzes wegen (ex lege) gesch\u00fctzt sind (Art. 176 Abs. 2 PBG). Folge des ex-lege Schutzes ist, dass bei potenziellen Schutzobjekten \u2013 d.h., bei Bauten oder Ensembles, bei denen ein hinreichend konkreter Schutzverdacht besteht \u2013, die Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens sind, von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde \u00abvorfrageweise\u00bb abzukl\u00e4ren ist, ob es sich dabei um ein Schutzobjekt im Sinn von Art. 115 Bst. g oder h PBG handelt. Im Rahmen dieser Pr\u00fcfung ist der besondere kulturelle Zeugniswert zu ermitteln (Erw. 4.4). Vorliegend besteht nicht nur ein Schutzverdacht, denn die Planungsbeh\u00f6rde hat die entsprechende Unterschutzstellung des Ortsbildes bereits beschlossen, sie ist jedoch noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Aufgrund des ex-lege Schutzes wird die Baubewilligungsbeh\u00f6rde ohnehin die Schutzw\u00fcrdigkeit sowie den Schutzumfang des Ortsbilds und der verfahrensgegenst\u00e4ndlichen Geb\u00e4ude zu pr\u00fcfen haben. Im Rahmen dieser Pr\u00fcfung sind sowohl das Inventarblatt des kantonalen Richtplans sowie die \u00f6ffentlich aufgelegte, neue Schutzverordnung zu ber\u00fccksichtigen. Die Planungsabsicht der Beh\u00f6rde wird somit durch den ex-lege Schutz hinreichend gesichert und eine zus\u00e4tzliche, doppelte Absicherung mittels einer Planungszone ist nicht notwendig und deshalb auch nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (Erw. 4.6). Abweisung des Rekurses."}], "ScrapyJob": "446973/61/2244", "Zeit UTC": "24.08.2026 03:03:02", "Checksum": "dc81f7b91994be64d5e382d8b51641fb"}