{"Signatur": "SG_DEP_006", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2026-04-02", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_006_RDRM-2025-195_2026-04-02.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1097&type=1563347022&cHash=cb1e7670cdfe2048934ef69533d94ca4", "Checksum": "f854c33711774c4a6f1a748e767923d2"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "02:55:48", "Num": ["RDRM.2025.195"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbeh\u00f6rden Sicherheits- und Justizdepartement 02.04.2026 RDRM.2025.195"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbeh\u00f6rden Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausschliesslichkeit des Asylverfahrens. Nichteintreten auf ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (H\u00e4rtefallgesuch). Art. 14 Abs. 2 AsylG; Art. 8 EMRK. Der Rekurrent, nigerianischer Staatsangeh\u00f6riger, verheiratet seit Februar 2024 mit einer Schweizer B\u00fcrgerin und Vater der gemeinsamen, im Februar 2024 geborenen Tochter hat nie mit der Ehefrau und der Tochter im gleichen Haushalt gewohnt. Er reiste erst ein knappes Jahr nach der Heirat und der Geburt der Tochter, in einem Zeitpunkt, als seine Ehefrau bereits seit mehr als einem halben Jahr ein Eheschutzverfahren anh\u00e4ngig gemacht hatte, in die Schweiz ein, wo er ein Asylgesuch mit entsprechender Begr\u00fcndung stellte. Erst nachdem das Asylgesuch abgelehnt worden war, reichte er ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung ein, wozu er sich auf die Beziehung zu seiner Tochter mit schweizerischer Staatsangeh\u00f6rigkeit berief. Er kann sich daher nicht in vertretbarer Weise auf einen aus Art. 8 EMRK abgeleiteten Anspruch (\u00abarguable claim\u00bb) berufen. Mangels eines offenkundigen Rechtsanspruchs ist ihm gest\u00fctzt auf Art. 14 Abs. 1 AsylG die Parteistellung zurecht abgesprochen und nicht auf das Gesuch um Erteilung einer ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligung eingetreten worden. Nichteintreten auf den Rekurs."}], "ScrapyJob": "446973/61/2203", "Zeit UTC": "15.07.2026 02:55:48", "Checksum": "0b008f4eb8492405b5fe0319876188e3"}