{"Signatur": "SG_DEP_999", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-06-11", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_999_22-7287_2024-06-11.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=749&type=1563347022&cHash=aca65bdd0e29d98cfb94442fcef062bb", "Checksum": "20c1fb807adf17c179b135ddadb7e6ec"}, "Scrapedate": "2026-05-11", "Scrapetime": "17:26:53", "Num": ["22-7287"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbeh\u00f6rden Sonstiges Departement 11.06.2024 22-7287"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbeh\u00f6rden Sonstiges Departement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sonstiges Departement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sonstiges Departement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verfahrensrecht, Baurecht, Art. 25a RPG i.V.m. Art. 132 ff. PBG. Eine Verf\u00fcgung oder ein Entscheid als Anfechtungsgegenstand sind Prozessvoraussetzung, ohne die auf die Rechtsmittel der nachtr\u00e4glichen Verwaltungsrechtspflege nicht eingetreten werden kann. Ein Schreiben, welches prim\u00e4r der Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs betreffend Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands diente, ist jedenfalls vorliegend kein taugliches Anfechtungsobjekt. Auch der rekurrentische Antrag, es sei die Vorinstanz anzuweisen, die Einreichung eines vollst\u00e4ndigen Korrekturgesuchs zu verlangen, befindet sich ausserhalb des Anfechtsungsgegenstands (Erw. 1.2). Solange kein Rechtsmissbrauch und keine Verletzung der (Koordinations-)Vorschriften vorliegt, darf der Gesuchsteller ein Vorhaben in verschiedene Gesuche aufteilen. Reicht er mehrere Baugesuche ein, ist erforderlich, dass das Vorhaben sachlich und konstruktiv \u00fcberhaupt teilbar ist. Vorliegend sind die geltend gemachten Umst\u00e4nde und baulichen Massnahmen (insbesondere betreffend Umgebungsgestaltung einschliesslich der Trockensteinmauern) nicht als \u00abeine Anlage\u00bb bzw. als \u00abeine Baute\u00bb im Sinn von Art. 25a RPG zu qualifizieren, weshalb im vorinstanzlichen Verfahren keine Koordinationspflicht bestand (Erw. 3). Abweisung des Rekurses, soweit darauf einzutreten war. // (Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben.)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2135", "Zeit UTC": "11.05.2026 17:26:53", "Checksum": "c5e07f96960bfea2a409ccacf5fd182c"}