{"Signatur": "SG_HG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2015-10-27", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_HG_001_HG-2013-56_2015-10-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1984&type=1563347022&cHash=0b43e28818ac90e09f3e78ce42d413a7", "Checksum": "659a748bfcea58185242fa4e200c1a14"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["HG.2013.56"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Handelsgericht 27.10.2015 HG.2013.56"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Handelsgericht 27.10.2015 HG.2013.56"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Handelsgericht 27.10.2015 HG.2013.56"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Handelsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art.\u00a062 OR, Art.\u00a063 Abs.\u00a01 OR: Das Wissen eines Verwaltungsrates, der in eigenem deliktischen Interesse gegen die Gesellschaft handelt, ist dieser im Verh\u00e4ltnis zu Dritten nicht zurechenbar. Es handelt sich somit nicht um eine freiwillige Bezahlung einer Nichtschuld, wenn der einzige Verwaltungsrat zum Nachteil der Gesellschaft eine Bank\u00fcberweisung t\u00e4tigt, um damit die Schuld einer mit ihm verbunden Drittfirma, die in finanziellen Schwierigkeiten steckt, zu tilgen. Der gute Glauben der Gl\u00e4ubigerin als Empf\u00e4ngerin des Geldes ist zu vermuten. Erfolgt die Zahlung jedoch erst auf wiederholtes Dr\u00e4ngen und ist aus der \u00dcberweisungsanzeige ersichtlich, dass das Geld nicht vom Konto der Schuldnerin \u00fcberwiesen wurde, ist die Gl\u00e4ubigerin zu zumutbaren Abkl\u00e4rungen bei der Gesellschaft, von deren Konto das Geld \u00fcberwiesen wurde, verpflichtet. Ist der Verwaltungsrat, der die Zahlung unrechtm\u00e4ssig \u00fcberwiesen hat, die einzige gegen aussen ersichtliche Person der Gesellschaft, so ist es er der Empf\u00e4ngerin des Geldes nicht zumutbar, nach Aktion\u00e4ren zu forschen und sich \u00fcber die Besitzverh\u00e4ltnisse an der Gesellschaft zu informieren. Ebenso wenig ist die Gl\u00e4ubigerin als Empf\u00e4ngerin des Geldes verpflichtet, sich bei der Revisionsstelle nach der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des einzigen Verwaltungsrates der Gesellschaft zu erkundigen (Handelsgericht, 27. Oktober 2015, HG.2013.56)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 06:42:11", "Checksum": "0d00d235c12db1c96fe478c92a64b799"}